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CAD

CAD Planung

Informationen

  Berufsaufgaben des Innenarchitekten

Quelle: Bundesarchitektenkammer Berufsbild Innenarchitekten

Die Innenarchitekten
Dipl.-Ing. Rainer Hilf, Innenarchitekt, ehem. Vorsitzender des Ausschusses für die Belange der Innenarchitekten und Innenarchitektinnen 01.11.2000

Die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer definieren die Berufsaufgabe von Innenarchitekten im Grundsatz wie folgt:

Berufsaufgabe der Innenarchitektin und des Innenarchitekten ist die
  • gestaltende,
  • technische,
  • wirtschaftliche,
  • ökologische und
  • soziale Planung
von Innenräumen und den damit verbundenen baulichen Veränderungen von Gebäuden.

Zeitgemäße Innenarchitektur reicht vom Ausbau und von der Einrichtung bis hin zur Umnutzung und Sanierung, vom Umbau und von der Entkernung und Revitalisierung bestehender Gebäude bis hin zur Erweiterung von Räumen und zum Anbau an vorhandene Objekte.

Ihre fachliche Qualifikation und Sensibilisierung für das Planen und Gestalten im Bestand, ihre Ausbildung und Erfahrung befähigen die Innenarchitekten, umfangreiche und diffizile Ausbaumaßnahmen sowie das direkte Umfeld des Menschen entsprechend deren Bedürfnissen und Ansprüchen zu konzipieren. Dies schließt je nach Bedarf auch Fassadenänderungen, Eingriffe in die tragende Substanz eines Gebäudes oder die Ausweitung bestehender Raumstrukturen mit ein. Als Voraussetzung dafür besitzt er die in den Landesbaugesetzen geregelte Bauvorlageberechtigung.

Innenarchitekten sind Fachleute
  • für das Innere von Gebäuden, von bestehenden oder neu zu planenden
  • für die innere Funktion, Ästhetik und Atmosphäre von Objekten,
  • für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen.
Innenarchitekten sind Diplom-Ingenieure mit abgeschlossenem Studium an einer Hochschule, einer Akademie oder einer Fachhochschule. Sie sind Mitglieder der Architektenkammer und in die Architektenliste ihres Bundeslandes eingetragen.

Innenarchitekten planen für öffentliche und private Auftraggeber, für die Wirtschaft und Industrie, für Gewerbe und Handel, für Dienstleistungsunternehmen und Interessengemeinschaften.

Innenarchitekten arbeiten wie der gebäudeplanende Architekt nach den anerkannten Regeln der Baukunst und –technik auf der gesetzlichen Grundlage der HOAI und sind für ihren Aufgabenbereich
  • Treuhänder des Auftraggebers,
  • Hauptverantwortlicher bei der Baumaßnahme,
  • Koordinator im Prozess einer "integrativen Planung", d.h. sie stimmen alle bei der Baumaßnahme beteiligten Fachdisziplinen, wie Statik, Gebäudetechnik und Bauphysik untereinander sowie mit ihrer Planungs- und Gestaltungskonzeption ab.
Damit verbunden sind
  • die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen,
  • die koordinierende Lenkung der Planung und Ausführung sowie
  • die Rationalisierung von Planung und Ausführung.
Der Innenarchitekt ist damit der Sachwalter für
  • kontrollierte Qualität im und am Gebäude,
  • technische und konstruktive Perfektion,
  • Schadensfreiheit,
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Kosten- und
  • Terminsicherheit.
Innenarchitekten sind auch tätig
  • im Team gleichberechtigter Spezialisten sowie
  • als Entwerfer und Gestalter von Einzel- und Serienmöbeln und – objekten.
Die Gesamtzahl der berufstätigen Innenarchitekten in der Bundesrepublik beträgt knapp 4.790 (Stand: 01.01.2009), davon sind jeweils etwa die Hälfte freischaffend bzw. angestellt oder beamtet.


  Auszug aus dem Musterarchitektengesetz

Quelle: Bundesarchitektenkammer

1. Innenarchitekten/Innenarchitektinnen
Nach §3, Abs. 2 MArchG:

"Berufsaufgabe des Innenarchitekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Innenräumen."

Mit der Berufsaufgabe verbunden ist in der Regel die bauliche Änderung von Gebäuden. Bauen im Bestand, d.h. Umbau, Modernisierung und Erweiterungsbauten sind eine der Kernaufgaben des Innenarchitekten. Dies setzt profunde Kenntnisse der Hochbauarchitektur, der Akustik, Bauphysik und somit insgesamt der allgemein anerkannten Regeln der Technik voraus. Die erforderliche Sachkunde eines Innenarchitekten unterscheidet sich insofern nicht von der Sachkunde eines Hochbauarchitekten.


  Auszug aus dem Bayrischen Architektengesetz

Quelle: byak

Bayerisches Architektengesetz (BayArchG)
(Quelle: www.byak.de)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1994 (GVBl S. 934),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2001
(GVBl S. 143)

Erster Teil
Berufsaufgaben, Berufspflichten und Berufsbezeichnung
Art. 1 Berufsaufgaben und Berufspflichten


(1) Berufsaufgaben des Architekten sind die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau.

(2) Berufsaufgaben des Innenarchitekten sind die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Innenräumen und die damit verbundene bauliche Änderung von Gebäuden.

(3) 1Berufsaufgaben der Landschaftsarchitekten sind die gestaltende, technische, wirtschaftliche und ökologische Planung von Freianlagen oder die Landschaftsplanung. 2Zu den Berufsaufgaben des Landschaftsarchitekten gehört auch die Planung im Städtebau innerhalb seiner Fachrichtung.

(4) Zu den Berufsaufgaben des Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherrn in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung.

(5) Zu den Berufsaufgaben des Architekten und des Landschaftsarchitekten gehört auch die Mitwirkung bei der Landesplanung und Regionalplanung.

(6) 1Architekt, Innenarchitekt und Landschaftsarchitekt sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und sich bei ihrem Verhalten der Achtung und des Vertrauens würdig zu zeigen, die ihr Beruf erfordern. 2Das Nähere regelt die Berufsordnung. 3Sie soll insbesondere Bestimmungen enthalten über 1. die gewissenhafte Ausübung des Berufs,

2. das berufliche Verhalten gegenüber Kollegen, Auftraggebern, Unternehmern und Bauhandwerkern, 3. die berufliche Fortbildung, 4. die berufswidrige Werbung, 5. die Wahrung der Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit und die gewerbliche Betätigung, 6. die Voraussetzung zur Teilnahme an Wettbewerben, 7. die Berechnung des Honorars nach der gültigen Gebührenordnung und 8. die Berufshaftpflichtversicherung.

(7) Ein außerhalb der Berufstätigkeit liegendes Verhalten ist eine Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maß geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für die Ausübung der Berufstätigkeit oder für das Ansehen des Berufsstands bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Art. 2 Berufsbezeichnung

(1) Die Berufsbezeichnung "Architekt" und "Architektin", "Innenarchitekt" und "Innenarchitektin" oder "Landschaftsarchitekt" und "Landschaftsarchitektin" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste (Art. 9) eingetragen ist oder wem die Berechtigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung nach Art. 14 zusteht.

(2) Wortverbindungen mit den Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 oder ähnliche Bezeichnungen dürfen nur Personen verwenden, welche die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen befugt sind.

(3) Das Recht zur Führung akademischer Grade wird durch diese Regelung nicht berührt.

  Definition Tätigkeitsfelder gem. BDIA

Quelle: BDIA

Allgemeine Tätigkeitsfelder
Ob privater Wohnungsbau, Verwaltungsbau oder Möbeldesign - der Tätigkeitsbereich der Innenarchitekten ist breit gefächert. An erster Stelle stehen Planung und Gestaltung von Räumen, ebenso sind Innenarchitekten aber auch Spezialisten wenn es um die Entwicklung von Raumstrukturen und -proportionen oder von funktionalen Nutzungseinheiten geht. Dieses gilt sowohl für Neubauten als auch für Umbauten, Restaurierungen und/ oder Umnutzung von bestehenden Gebäuden.

Am Anfang steht immer die intensive Auseinandersetzung mit den Menschen, die die geplanten Räume nutzen werden. Für deren Wohlbefinden sind psychische und soziale Aspekte verantwortungsvoll in den Planungsprozess zu integrieren.

Welcher Art auch immer Bauvorhaben sind - jede Planung zielt auf eine wirtschaftliche und ökologische Ausführung ab. Dabei werden technische und konstruktive Zusammenhänge berücksichtigt. Innenarchitekten nutzen künstlerisch-ästhetische Mittel um ein individuelles, unverwechselbares Raummilieu zu schaffen. Dazu gehört der kreative Umgang mit den Gestaltungselementen Material, Farbe und Licht.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Tätigkeitsbereichen,…:
  • Ausstellungsbauten (u.a. Ausstellungsbauten, Messebauten, Museen)
  • Betreuungs- und Pflegebauten (u.a. Seniorenbauten, Behindertenheime, Krankenhäuser, Kinderheime, Pflegeheime, Arztpraxen)
  • Design (u.a. Möbeldesign, Produktdesign, Leuchtendesign)
  • Freizeit- und Erholungsbauten (u.a. Kureinrichtungen, Freizeitparkbauten, Sportstätten, Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen)
  • Handelsbauten (u.a. Lebensmittelbereiche, Textilbereiche, Fachgeschäfte)
  • Hotel- und Gastronomiebauten (u.a. Hotels, Boardinghouses, Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Bars)
  • Kulturbauten (u.a. Theater, Kinos, Diskotheken, Konzerthallen, Bühnenbau, Sakralbauten, Versammlungsstätten)
  • Schulungs- und Forschungsbauten (u.a. Schulen, Akademien, Institute, Hochschulen)
  • Verwaltungsbauten (u.a. Bürobauten, Banken, Eingangsbereiche, Arbeitsplatzgestaltungen, Konferenz- und Schulungsräume, Betriebsgastronomien)
  • Verkehrsbauten (u.a. Flughäfen, Flugzeuge, Bahnhöfe, Wohnwagen)
  • Wohnungsbau (u.a. Einfamilienhäuser, Küchen, Bäder, Geschosswohnungsbauten)
  • Sonstige (u.a. Laboreinrichtungen, Logistikzentren)
Besondere Tätigkeitsfelder
Auch für Innenarchitekten gelten scharfe Bedingungen im Wettbewerb. Fortschreitende Technisierung und erweiterte Kundenbedürfnisse dominieren den Markt und fordern zusätzliche Qualifikationen. Neben den allgemeinen planerischen und überwachenden Tätigkeiten ergänzen deshalb viele Innenarchitekten ihr Leistungsangebot durch vielfältige Dienstleistungen aus verwandten und angrenzenden Berufen und Branchen.

Die Dienstleistungen werden als Erweiterung und Ergänzung der planerischen Tätigkeit angeboten, als eigenständige Leistung oder auch in der Kooperation mit anderen Planern. Die Honorierung dieser Tätigkeiten erfolgt in der Regel nicht nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI". Die Kompetenz und Qualifizierung auf den zusätzlichen Gebieten erwerben sich Innenarchitekten durch Zweit- und Aufbaustudiengänge, durch permanente Weiterbildung und durch langjährige Praxiserfahrung.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Dienstleistungen, …:
  • Beratende Tätigkeiten (u.a. Wohnberatung, Wettbewerbsberatung, Projektsteuerung, Ökologische und Baubiologische Beratung, Feng Shui Beratung)
  • Denkmalpflege (u.a. Bestandserfassungen, Nutzungskonzeptionen unter denkmalpflegerischen Aspekten)
  • Fachplanungstätigkeiten (u.a. Lichtplanung)
  • FM (Facilities Management) Gebäudemanagement während der Nutzungsphase eines Gebäudes
  • Kommunikationstätigkeiten (u.a. journalistische Tätigkeit, Seminar- und Vortragstätigkeiten)
  • Machbarkeitsstudien: Erstellen von Studien vor Beginn der Planungsphase
  • Sachverständigenwesen: Staatliche anerkannte Sachverständige, öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige
  • SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) Analog der Verordnung über Sicherheit und
  • Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10.Juni 1998
  • Visualisierungen (u.a. Modellbau, EDV-Animationen, Fotografie)

  Definition BIM

Quelle: Wikipedia

Der Begriff Building Information Modeling (kurz: BIM) (dt. Gebäudedatenmodellierung) beschreibt eine Methode der optimierten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden mit Hilfe von Software. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten digital erfasst, kombiniert und vernetzt. Das Gebäude ist als virtuelles Gebäudemodell auch geometrisch visualisiert (Computermodell). Building Information Modeling findet Anwendung sowohl im Bauwesen zur Bauplanung und Bauausführung (Architektur, Ingenieurwesen, Haustechnik, Architecture, Engineering and Construction) als auch im Facilitymanagement.

In der klassischen Bauplanung erstellt ein Architekt einen Entwurf und zeichnet diesen auf, heutzutage mit Hilfe von CAD-Systemen. Zur Kostenkalkulation wird eine Massenermittlung auf Basis der Zeichnungen erstellt. Die Pläne werden unter anderem Fachingenieuren, Brandschutzgutachtern und Behörden vorgelegt.

Tritt eine Änderung der Planung auf, müssen die Zeichnungen geändert werden, die Massenermittlung muss angeglichen werden, alle Beteiligten erhalten aktualisierte Zeichnungen und müssen diese mit ihren Fachplanungen abgleichen. Dies verursacht einen erheblichen Koordinierungs- und Arbeitsaufwand, der mit BIM deutlich reduziert werden kann.

Mit BIM nimmt der Architekt oder Fachplaner Änderungen an der Projektdatei, am Modell (engl. model) vor. Diese Änderungen sind für alle Beteiligten, sowohl als Zeichnung als auch als Datenpaket, direkt verfügbar. Massen und Stückzahlen, die zum Beispiel als Grundlage zur Kostenkalkulation dienen, werden automatisch abgeglichen. Beispielsweise kann sich aufgrund von Änderungen im Grundriss die Zahl und Beschreibung der Türen in einem Gebäude ändern. Der Architekt ändert die Türen im virtuellen Gebäudemodell. Damit wird automatisch die Türliste verändert und bei entsprechender Verknüpfung sieht man die unmittelbare Auswirkung auf die Kosten.

Kennzeichen und Vorteile des Verfahrens sind:
  • Verbesserte Qualität der Daten, da sie alle auf eine gemeinsame Datenbasis zurückgehen und ständig synchronisiert werden
  • Unmittelbare und kontinuierliche Verfügbarkeit aller aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten
  • Verbesserter Informationsaustausch zwischen Planungsbeteiligten
  • Kontinuierliche Datenaufbereitung während des gesamten Lebenszyklus' eines Gebäudes
Durch den verbesserten Datenabgleich soll letztendlich die Produktivität des Planungsprozesses hinsichtlich Kosten, Terminen und Qualität gesteigert werden.

BIM Verfahren werden von allen namhaften CAD-Herstellern angeboten. Die Strategien, Umsetzungen und Bezeichnungen unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller. Zum Beispiel:
  • Allplan BIM von Nemetschek: Projektbezogenes Gebäudemodell für Architekten, Ingenieure und Kostenplaner
  • AutoCAD Architecture von Autodesk: Vertikalprodukt von AutoCAD zur Erstellung objektorientierter Gebäudemodelle
  • Revit von Autodesk: Durchgängiges, parametrisches Gebäudemodell für Architektur, Ingenieurbau, Gebäudetechniker, Bau- und Generalunternehmer
  • RIB iTWO von RIB Software: Planen und Bauen in der 5. Dimension (BIM/5D)
  • speedikon von Bentley Systems: Eine BIM-Architekturapplikation auf MicroStation, PowerDraft und AutoCAD
  • Tekla BIMsight von Tekla: Eine kostenfreie Software für modellbasierte Projektzusammenarbeit
  • Vectorworks von Nemetschek Vectorworks: 3D-Gebäudemodell für Planung, Visualisierung, Massen und weitere Daten
  • ArchiCAD von Graphisoft: Virtuelles Gebäude (seit 1983): Ein Modell für 3D-Daten, Massen, Materialeigenschaften und weitere Daten
  • BIMserver der Technischen Universität Eindhoven